Sind Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag wählbar?
Hallo,
Wir haben gerade den Wahlvorstand gegründet. In unserem Betrieb gibt es einige die ein befristetes Arbeitsverhältnis haben. Diese sind teilweise daran interessiert sich in den Betriebsrat wählen zu lassen. Da die Verträge auf maximal 2 Jahre befristet sind, können diese nicht die 4 Jahre Betriebsratsamtszeit wahrnehmen, sondern nur maximal 1 1/2 Jahre (6 Monate Betriebszugehörigkeit). Ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis daraus wird, steht vorher auch nie fest. Daher unsere Frage : Kann ein Arbeitnehmer mit Zeitvertrag sich zur Wahl stellen? / Ist das sinnvoll?
Danke im Voraus
Lügner
Community-Antworten (6)
16.12.2009 um 11:38 Uhr
@Lügner
Ja - er kann. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Das Mandat läuft ja dann mit Vertragsende aus.
16.12.2009 um 12:33 Uhr
@ Lügner Ich weiß nicht ob ich dir glauben kann.
16.12.2009 um 12:45 Uhr
Was glaubst du nicht?
16.12.2009 um 12:53 Uhr
Na ja, wenn man Lügner heißt ;-)
16.12.2009 um 12:57 Uhr
@ lügner
falls eine reelle chance auf weiterbefristung bzw. übernahme in ein unbefristetes AV besteht, wäre es wohl nicht sinnvoll, diese option durch die übernahme eines br-mandats zu gefährden, da es nicht ausbleibt, sich mit dem AG anlegen zu müssen, was seine bereitschaft, den mitarbeiter länger als vertraglich vereinbart zu behalten, wohl nicht steigern dürfte
die gefahr, die ich noch sehe, ist, daß sich der "befristete" BR als extrem AG-freundlich erweisen könnte, um für seine person die chance einer weiterbeschäftigung zu erhöhen, denn der AG wird wohl einen BR, der auf seiner seite steht, nicht unbedingt verlieren wollen
problematisch das ganze......................
18.12.2009 um 09:49 Uhr
An alle,
Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich wünsche ein frohes Fest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr. Lügner
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