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Sind Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag wählbar?

L
Lügner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Wir haben gerade den Wahlvorstand gegründet. In unserem Betrieb gibt es einige die ein befristetes Arbeitsverhältnis haben. Diese sind teilweise daran interessiert sich in den Betriebsrat wählen zu lassen. Da die Verträge auf maximal 2 Jahre befristet sind, können diese nicht die 4 Jahre Betriebsratsamtszeit wahrnehmen, sondern nur maximal 1 1/2 Jahre (6 Monate Betriebszugehörigkeit). Ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis daraus wird, steht vorher auch nie fest. Daher unsere Frage : Kann ein Arbeitnehmer mit Zeitvertrag sich zur Wahl stellen? / Ist das sinnvoll?

Danke im Voraus

Lügner

5.70906

Community-Antworten (6)

N
nemeth

16.12.2009 um 11:38 Uhr

@Lügner

Ja - er kann. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Das Mandat läuft ja dann mit Vertragsende aus.

D
DeWalt

16.12.2009 um 12:33 Uhr

@ Lügner Ich weiß nicht ob ich dir glauben kann.

I
Immie

16.12.2009 um 12:45 Uhr

Was glaubst du nicht?

N
nemeth

16.12.2009 um 12:53 Uhr

Na ja, wenn man Lügner heißt ;-)

K
Kriegsrat

16.12.2009 um 12:57 Uhr

@ lügner

falls eine reelle chance auf weiterbefristung bzw. übernahme in ein unbefristetes AV besteht, wäre es wohl nicht sinnvoll, diese option durch die übernahme eines br-mandats zu gefährden, da es nicht ausbleibt, sich mit dem AG anlegen zu müssen, was seine bereitschaft, den mitarbeiter länger als vertraglich vereinbart zu behalten, wohl nicht steigern dürfte

die gefahr, die ich noch sehe, ist, daß sich der "befristete" BR als extrem AG-freundlich erweisen könnte, um für seine person die chance einer weiterbeschäftigung zu erhöhen, denn der AG wird wohl einen BR, der auf seiner seite steht, nicht unbedingt verlieren wollen

problematisch das ganze......................

L
Lügner

18.12.2009 um 09:49 Uhr

An alle,

Vielen Dank für Eure Hilfe. Ich wünsche ein frohes Fest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr. Lügner

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