Hallo, ich habe eine Frage zur Vorschlagsliste bzw. Stützunterschrift. Ich bin Vorsitzendes unseres Wahlvorstands, in einem Betrieb der dieses Jahr zum zweiten Mal einen BR wählt (Rücktritt).
Uns wurde gestern (Frist bis gestern 17.00 Uhr) eine Wahlvorschlagsliste eingereicht, die einen unheilbaren Mangel - ein Bewerber hat nur einen befriseten Vertrag bis 31.10.2015; Wahltag ist 03. und 04.11.2015. Die Liste bestand aus 14 Personen (BR hat 9 Mitglieder), 24 Stützunterschriften und 14 Bewerbungen mit Unterschrift.
Wir haben die Lisenführerin schriftlich und telefonisch über diesen Mangel informiert. Sie hat dann bis 16.55 eine neue Liste gefertigt, ohne die o.g. Person, die auf Platz 14 stand. Leider bekam die Listenführerin nur 11 Stützunterschriften zusammen (mind. 17).
Meine Frage nunmehr, ob die nun eingereichte Liste trotz allem Gültigkeit, da ja zusätzlich noch die Bewerbungen mit Unterschrift da sind.
Ich hoffe, meine Frage ist verständlich.
Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten.
Daniela