Erstellt am 05.01.2023 um 00:08 Uhr von celestro
Entschuldige ... wo soll da jetzt etwas verjähren? Der AG kann die Stelle wieder besetzen ... oder auch nicht. Und auch den Zeitpunkt bestimmt der AG.
Erstellt am 05.01.2023 um 07:37 Uhr von MichaC
Das weiß ich ja selbst nicht.
Ich dachte vielleicht gibts da einen Paragraphen zu. Ich bin da noch nicht so firm drin.
Es gibt noch einen Hintergrund und zwar wurde uns hoch und heilig versprochen, dass die Kooperation mit einem Callcenter keinen Stellenabbau bei uns bedeutet.
Hat zwar nicht direkt etwas mit der Lageristenstelle zu tun, aber mittlerweile sind es auch schon 5 offene Stellen in verschiedenen Bereichen, für die aber nur zum Teil für Ersatz gesucht wird.
Erstellt am 05.01.2023 um 10:49 Uhr von celestro
Du könntest mal Betriebsänderung in der Suchmaschine eingeben. Aber das klingt für mich eher nicht danach.
Und hoch und heilig versprochen bringt einem eben wie auch sonst im Leben nichts.
Erstellt am 05.01.2023 um 11:02 Uhr von moreno
Dringend Schulungen besuchen!
Der BR ist nicht der Zweitarbeitgeber und darf unternehmerische Entscheidungen treffen. Werden Stellen nicht besetzt und andere Mitarbeiter leiden darunter gibt es ein Beschwerderecht.
Erstellt am 05.01.2023 um 14:13 Uhr von IlkaB
Wer macht die Arbeit des Lageristen? Gibt es Kollegen, die nach dem Weggang evtl. überlastet sind? Wird die Arbeit evtl. gar nicht gemacht und Durcheinander macht sich breit, weil überall was rumsteht (Unfallgefahr!) oder keiner mehr was findet (Mehraufwand für diejenigen die etwas benötigen/suchen)?
Das wären Hebel, wo ihr sagen könnt "lieber Chef, du willst zwar sparen, aber so kann das nicht weitergehen, da xyz überlastet ist / Unfallgefahr besteht".
Habt ihr das mit der Ausschreibung schriftlich oder war das nur Gerede? Manche haben da erheblichen Gedächtnisschwund.