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Verjährung einer offenen Mitarbeiterstelle?

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MichaC
Jan 2023 bearbeitet

Guten Tag, Ich bin noch relativ neu als Betriebsrat und habe im Internet nicht wirklich etwas darüber gefunden, daher frage ich hier.

Anfang des letzten Jahres ist unser Lagerist in Ruhestand gegangen, darauf hin haben wir nach Ersatz gefragt, aber der AG würde sich diese Stelle lieber sparen. Nun haben wir ihn so weit, dass er zumindest die Stelle wieder schalten möchte, aber erst ab September '23, was völliger Quatsch ist. Daher die Vermutung, dass man uns hinhalten möchte um eventuell die Stelle "auslaufen" zu lassen. Ist das möglich?

MfG Micha C

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Community-Antworten (5)

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celestro

05.01.2023 um 01:08 Uhr

Entschuldige ... wo soll da jetzt etwas verjähren? Der AG kann die Stelle wieder besetzen ... oder auch nicht. Und auch den Zeitpunkt bestimmt der AG.

M
MichaC

05.01.2023 um 08:37 Uhr

Das weiß ich ja selbst nicht. Ich dachte vielleicht gibts da einen Paragraphen zu. Ich bin da noch nicht so firm drin. Es gibt noch einen Hintergrund und zwar wurde uns hoch und heilig versprochen, dass die Kooperation mit einem Callcenter keinen Stellenabbau bei uns bedeutet. Hat zwar nicht direkt etwas mit der Lageristenstelle zu tun, aber mittlerweile sind es auch schon 5 offene Stellen in verschiedenen Bereichen, für die aber nur zum Teil für Ersatz gesucht wird.

C
celestro

05.01.2023 um 11:49 Uhr

Du könntest mal Betriebsänderung in der Suchmaschine eingeben. Aber das klingt für mich eher nicht danach.

Und hoch und heilig versprochen bringt einem eben wie auch sonst im Leben nichts.

M
Moreno

05.01.2023 um 12:02 Uhr

Dringend Schulungen besuchen! Der BR ist nicht der Zweitarbeitgeber und darf unternehmerische Entscheidungen treffen. Werden Stellen nicht besetzt und andere Mitarbeiter leiden darunter gibt es ein Beschwerderecht.

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IlkaB

05.01.2023 um 15:13 Uhr

Wer macht die Arbeit des Lageristen? Gibt es Kollegen, die nach dem Weggang evtl. überlastet sind? Wird die Arbeit evtl. gar nicht gemacht und Durcheinander macht sich breit, weil überall was rumsteht (Unfallgefahr!) oder keiner mehr was findet (Mehraufwand für diejenigen die etwas benötigen/suchen)?

Das wären Hebel, wo ihr sagen könnt "lieber Chef, du willst zwar sparen, aber so kann das nicht weitergehen, da xyz überlastet ist / Unfallgefahr besteht".

Habt ihr das mit der Ausschreibung schriftlich oder war das nur Gerede? Manche haben da erheblichen Gedächtnisschwund.

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