Hallo,

anläßlich der bevorstehenden Betriebsratswahlen haben wir ein Problem.

Folgende Situation:
Einer Mitarbeiterin wurde zum 31.08.09 gekündigt.

Sie hat daraufhin Kündigungsschutzklage eingereicht, über die aber erst Ende Februar 2010 vor Gericht verhandelt wird. Ihre Chancen stehen nicht schlecht zu gewinnen, aber man weiß halt nicht, wie das Gericht dann tatsächlich entscheidet.
Ein Verfahren über die Einstweilige Verpflichtung des AG zur Weiterbeschäftigung hat die Mitarbeiterin jedoch verloren.

Bei einer Güteverhandlung Ende September kam es zu keiner Einigung.
Wir müssen die Wählerliste aber vor dem Gerichtsverfahren aufstellen.

Unsere Frage lautet nun: Kann diese Mitarbeiterin auf die Wählerliste gesetzt werden oder nicht?

Danke