Erstellt am 07.07.2015 um 16:51 Uhr von Dezibel
> Mal angenommen, sie möchte von der Liste runter. Was müssen wir beachten?
Drei Möglichkeiten:
1. Sie wird auf der Liste gestrichen, alle Stützunterschriften werden gestrichen und müssen dann neu gesammelt werden.
2. Sie bleibt drauf, und falls sie gewählt wird, kann sie die Annahme verweigern. Raus ist sie wieder.
3. Sie reicht eine eigene Liste ein, der Wahlvorstand muss dann die Entscheidung abverlangen, welcher Vorschlag aufrecht erhalten bleibt. Sie reagiert nicht und nach Fristablauf wird sie auf allen Listen gestrichen.
Erstellt am 07.07.2015 um 17:10 Uhr von Pjöööng
Zitat (Dezibel):
"1. Sie wird auf der Liste gestrichen, alle Stützunterschriften werden gestrichen und müssen dann neu gesammelt werden."
Wer sollte sie von der Liste streichen?
Der Listenführer? Er kann es nicht, weil die Liste bereits beim WV liegt.
Der WV? Der darf es nicht!
Mit Abgabe der Liste ist die nicht mehr veränderlich.
Zitat (Dezibel):
"2. Sie bleibt drauf, und falls sie gewählt wird, kann sie die Annahme verweigern. Raus ist sie wieder."
Wodurch sich auch keine Mehrheitswahl ergibt.
Die einzige Möglichkeit geht also über den § 6 (5) und (7) oder § 8 (2) der WO letztendlich eine Ungültigkeit der Liste herbeizuführen.
Erstellt am 07.07.2015 um 18:45 Uhr von Kölner
Neben Dezibels Antwort, ist aber auch die Frage der TE schwer schulungsbedürftig...
Erstellt am 07.07.2015 um 19:23 Uhr von Pjöööng
Es ist in vielen Foren nicht ungewöhnlich dass die Fragesteller Schulungsbedarf haben.
Problematischer sehe ich da den Schulungsbedarf einiger regelmäßiger Teilnehmer.
Erstellt am 07.07.2015 um 21:30 Uhr von Kölner
Es ist tatsächlich eher ungewöhnlich dieses negative, nicht vorhandene wissen bei regelmäßigen Antwortgebern nicht zu bemängeln.