Aus Mangel an Beweisen – Aktuelles zur Reichweite von Beweisverwertungsverboten
Das LAG Niedersachsen hat bei einem offensichtlichen Arbeitszeitbetrug, welchen der Arbeitgeber mittels elektronischem Zeiterfassungssystem und Videoaufzeichnungen belegen konnte, ein Beweisverwertungsverbot angenommen und in der Folge eine außerordentliche Kündigung für unwirksam erklärt (LAG Niedersachsen, 06.07.2022 – 8 Sa 1148/20). Dies war das erste Mal, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Praxis dazu führte, dass ein Datenschutzverstoß des Arbeitgebers eine Kündigung zu Fall brachte.
Community-Antworten (1)
21.12.2022 um 21:40 Uhr
Was man persönlich darüber denkt ist das eine, aber was Recht ist soll Recht bleiben.
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