Änderung Höchstzahl/Teilzahl einer Liste bei permanenter Verhinderung
Hallo zusammen,
wir haben ein 9er Gremium, welches aus einer Verhältniswahl mit 4 Listen entstanden ist.
Die Teilzahlen wurden entsprechend berechnet, welche ja wichtig sind, wenn es um einen Listensprung geht, damit das nächste Ersatzmitglied in der Minderheit geladen werden kann.
Nun scheidet ein ordentliches Mitglied (Liste 3, Platz 1) dauerhaft aus dem Gremium aus und es rückt ein Ersatzmitglied nach.
Rückt das Ersatzmitglied auf Platz 1 nach und wie ändert sich nun die Teilzahl des nachrückenden Mitglied? Und müssen alle Teilzahlen neu berechnet werden?
Ich hoffe ich habe es verständlich erklärt.
Community-Antworten (6)
09.11.2022 um 13:13 Uhr
Sie rutschen alle einen Platz nach vorne. Die Teilzahlen haben die Listen bekommen nicht die Mitglieder. Folglich ändern sich die Teilzahlen nie.
09.11.2022 um 13:25 Uhr
Und angenommen das ausscheidende Mitglied ist in der Minderheit und das nächste Mitglied ist auf Position in der selben Liste. Rückt das Ersatzmitglied der Minderheit dann auf Position 1 oder auf Position 2? Es ist noch zu erwähnen, dass 2 Mitglieder dieser Liste sich im Gremium befinden.
Grüße
H3r3Z
09.11.2022 um 13:38 Uhr
Bei den ersten Satz verstehe ich nur Bahnhof. Die Zahlen ändern sich nie. Die Reihenfolge der Mitglieder auch nicht. Wenn ein Mitglied ausscheidet rücken alle anderen dahinter einen Platz nach vorne.
09.11.2022 um 14:40 Uhr
Sorry…
Stimmt es hat etwas gefehlt in Satz, weshalb es vielleicht unverständlich war.
Ich fasse noch einmal Zusammen.
Es geht um dir Liste 3 Pos. 1: Frau A (im Gremium) Pos. 2: Herr A (im Gremium) Pos. 3: Herr B Pos. 4: Herr C Pos. 5: Herr D Pos. 6: Frau B
- Frauen sind in der Minderheit
Nun scheidet Frau A dauerhaft aus und Frau B rückt nach im Gremium. Richtig? Wenn ja, rückt sie dann in der Liste 3 dauerhaft auf Pos. 1? Oder Rückt Herr A auf eins und Frau B von 6 auf 2? Oder bleibt sie auf Pos. 6?
Grüße H3r3Z
09.11.2022 um 15:07 Uhr
das ist völlig egal ob sie auf 1 oder 2 steht in der Liste, wenn sie als Frau nachrücken muss ist sie halt dabei
09.11.2022 um 17:59 Uhr
Aus deinen Infos geht nicht hervor, wieviele Plätze das Minderheitengeschlecht insgesamt in euerem BR haben muss und ob bei den anderen Listen auch Frauen dabei sind. Daher gibt es zwei Antworten: Also falls eine Frau nachrücken MUSS weil sonst das Geschlecht in der Minderheit nicht oder nicht ausreichend vertreten ist, dann rückt Frau B nach - und zwar auf Platz 2 der Liste - sie kann nicht Herr A "überholen". Sollte in euerem BR trotz des Ausscheidens von Frau A noch genügend Frauen (von anderen Liste(n) vertreten sein, dann darf Frau B nicht nachrücken, sondern Herr B (und zwar auf Pos. 2) - und alle anderen dieser Liste rücken eine Position nach vorne. Euer Herr A rückt auf jeden Fall auf die Position 1 - egal ob Frau B oder Herr B auf die zweite Position rückt.
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