Wahlberechtigt?
Guten Abend,
wir gründen aktuell einen BR in unserem Betrieb. Nun haben wir eine Frage bezüglich der Wahlberechtigung. Der Betrieb ist ein Familienbetrieb --> Eltern sind Inhaber Nun hat ein Sohn der Inhaber eine Ausbildung im Betrieb gemacht und ist aktuell noch nicht in einer leitenden Position. Dies bedeutet ja theoretisch, dass dieser Wahlberechtigt wäre. Nun hat man mir gesagt, dass Familie, Verwandte usw. nicht wählen dürfen. Stimmt das oder darf er ganz normal an der Wahl teilnehmen?
Community-Antworten (2)
31.10.2022 um 08:48 Uhr
BetrVG § 5 Arbeitnehmer: (2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht: 5. der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.
31.10.2022 um 10:00 Uhr
...ergo stellt sich die Frage, ob der Sohnemann noch daheim wohnt...
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