Erstellt am 21.10.2022 um 10:48 Uhr von Dummerhund
Das Wahlausschreiben
Mit dem Wahlausschreiben werden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung eingeleitet. Es muss spätestens sechs Wochen vor der Stimmabgabe bekannt gemacht werden. Die Erstellung des korrekten und vollständigen Wahlausschreibens ist eine der wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands.
Kurz gefasst
Das Wahlausschreiben beinhaltet u.a.
Zeit, Tag und Ort der Stimmabgabe
Informationen über die Briefwahl
Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Wählerliste
Fristen zur Einreichung der Kandidatenvorschläge.
Erstellt am 21.10.2022 um 11:03 Uhr von wdliss
Ich glaube was der Kollege sucht ist §63 Abs. 4 BetrVG:
"(4) In Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer gilt auch § 14a entsprechend. Die Frist zur Bestellung des Wahlvorstands wird im Fall des Absatzes 2 Satz 1 auf vier Wochen und im Fall des Absatzes 3 Satz 1 auf drei Wochen verkürzt."
Erstellt am 21.10.2022 um 11:34 Uhr von Dummerhund
OK, war mir so nicht bekannt.
Erstellt am 21.10.2022 um 13:03 Uhr von protoplasmus
Die Zeit zwischen Wahlausschreiben und Wahltag suchte ich, ob es im vereinfachten Verfahren weniger als 6 Wochen sein kann.