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Betriebsratsbüro

H
hatschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich bin neu gewählt in einen fünfer Betriebsrat. Bin als Fahrer tätig und deshalb nur selten im Betrieb. Der alte Betriebsrat möchte wie bisher kein eigenes Büro und der AG möchte auch keines zur Verfügung stellen. Die anderen BRM haben die BRarbeit von Ihrem Bürojob aus erledigt weil sie sich auch nicht trauen dem Arbeitgeber zu wiedersprechen. Mein Frage ist: kann ich mich auch allein gegen den AG durchsetzen eventuell auch vor der Einigungsstelle oder brauche ich die Mehrheit des BR. Auch Schulungen will der BR nicht beschließen obwohl es ja Ihre Pflicht ist sich zu schulen.

Grüße Hatschi

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

11.10.2014 um 13:42 Uhr

Na - das ist ja eine traurige Einstellung.

Der § 40 BetrVG ist in soweit eindeutig. Der AG hat die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Der BR kommt doch da nicht als Bittsteller. Wenn ein BR-Büro erforderlich ist - und das ist es - hat der AG eins zur Verfügung zu stellen. Wenn natürlich die Betriebsräte selbst sich nicht trauen ihre eigenen Ansprüche beim AG durchzusetzen - wie wollen sie die Interessen der AN wirkungsvoll vertreten ??????

Jedes einzelne BR-Mitglied hat zwar keinen Anspruch auf ein eigenes Büro - wohl aber auf die erforderlichen Mittel wie z.B. einen abschließbaren Schrank und bei Dir zumindest eine Möglichkeit einen Schreibplatz in Anspruch nehmen zu können (zumindest zeitweilig).

Wenn der BR auf Tauchstation ist (Du brauchst letztendlich einen Mehrheitsbeschluss, um Rechte einfordern zu können) würde ich dennoch mit dem Arbeitgeber reden und Deine Forderungen zur Sprache bringen.

Wenn es Dir nicht gelingt, Deine Kollegen davon zu überzeugen, dass Kosten für eine wirkungsvolle BR-Arbeit unvermeidlich sind und vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen wurden, könntest Du noch die Gewerkschaft bitten, Dich bei Deinen Bemühungen zu unterstützen (Mitgliedschaft vorausgesetzt).

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