Erstellt am 23.09.2014 um 14:38 Uhr von Rattle
Warum nicht? im wahlvorstand sind ja meistens auch BRM.
könnte mir aber auch vorstellen das der WV eine eigene email Adresse bekommt wenn er es für nötig hält und ein Beschluss fast ( §1, Abs.3 WO).
MFG
Erstellt am 23.09.2014 um 17:31 Uhr von froschi
Was ist mir dem Wahl geheimnis oder Bewerbungsgeheimnis? Etc.
Erstellt am 23.09.2014 um 17:42 Uhr von Pjöööng
Wahlgeheimnis? Die Stimmen können nicht per E-Mail abgegeben werden!
Bewerbungsgeheimnis (was immer das auch sein soll): Man kann sich bei einer BR-Wahl nicht per E-Mail bewerben.
Erstellt am 23.09.2014 um 19:42 Uhr von Hoppel
Es tut mir furchtbar leid, aber als WV die Email Adresse vom BR zu verwenden, ist doch hoffentlich nur eine Schnappsidee!!!
Der BR hat mit der Wahl und der Durchführung der Wahl absolut nichts zu tun und das sollte sich z.B. auch darin widerspiegeln, dass WV und BR NICHT dieselbe Email Adresse verwenden.
@ froschi
Lasst bloss die Finger davon!!!
Erstellt am 23.09.2014 um 20:16 Uhr von froschi
das finde ich auch, deswegen suche ich etwas schriftliches dieses Standpunkt klar macht.
Erstellt am 23.09.2014 um 21:22 Uhr von Hoppel
Sind alle Mitglieder (inkl. ev. Ersatzmitglieder) BRM??
Falls nicht, kann auch der BR nicht garantieren, dass unberechtigte Dritte = WV Informationen erhalten, die nicht für den WV bestimmt sind.
Vertraulichkeit muss jederzeit und absolut gewährleistet sein!
Falls Du die Frage mit JA beantworten kannst ... wie kann sichergestellt sein, dass z.B. KEIN BRM KEINE EINZIGE Email sichten kann, die an den WV gerichtet ist?
Einer möglichen Wahlbeeinflussung wäre Tür und Tor geöffnet, wenn auch beim WV die Vertraulichkeit nicht gewährleistet wäre.
Man nehme einfach mal an, dass ein potentieller Kandidat den WV darum bittet, ihm doch die Listenwahl zu erklären. Man nehme weiterhin an, dass in eurem Betrieb eine Listenwahl verpönt ist bis zum abwinken! Und wie der Teufel es will, hat ein BRM diese Email gesichtet und macht Front gegen den Fragensteller.
Oder ein Listenführer schickt dem WV eine Email, weil er wissen will, bis wieviel Uhr er seinen Wahlvorschlag persönlich abgeben kann. Diese Email geht ein BRM absolut nichts an, weil der WV die als gültig anerkannten Wahlvorschläge erst nach Ablauf der Einreichungsfrist im Betrieb zu veröffentlichen hat.
Warum wohl sind auch die Sitzungen des WV NICHT ÖFFENTLICH, ganz sicher nicht, damit eine gewisse Öffentlichkeit über eine gemeinsame Email Adresse mit dem BR hergestellt wird.
Erstellt am 23.09.2014 um 21:57 Uhr von nicoline
froschi
Hat denn der BR eine einzige gemeinsame e-mail Adresse, auf die alle BRM Zugriff haben? Oder haben die BRM auch noch einzelne, eigene betriebliche e-mail Adressen?
Wenn Du weitere Antworten haben oder selber noch antworten möchtest, musst Du in einem Post von Dir auf "Antwort bearbeiten" gehen und dort das Häkchen bei "maximal 7 Antworten zulassen" entfernen.
Erstellt am 25.09.2014 um 06:58 Uhr von froschi
Ich weiß das getrennte Email Adresse sind besser. Ich möchte nur wissen wie ist die Rechtsprechung, wo kann ich es nachlesen. Selber habe ich nichts darüber gefunden deswegen frage ich.
Ich habe keinen Einfluss auf der WV. Ich habe nur eine Vorschlagsliste eingereicht und möchte wissen ob die Wahl richtig läuft.
Erstellt am 25.09.2014 um 07:00 Uhr von froschi
Ich weiß das getrennte Email Adresse sind besser. Ich möchte nur wissen wie ist die Rechtsprechung, wo kann ich es nachlesen. Selber habe ich nichts darüber gefunden deswegen frage ich.
Ich habe keinen Einfluss auf der WV. Ich habe nur eine Vorschlagsliste eingereicht und möchte wissen ob die Wahl richtig laufen.
Erstellt am 25.09.2014 um 08:15 Uhr von nicoline
*Ich weiß das getrennte Email Adresse sind besser.*
Es geht doch gar nicht darum, was besser ist! Wenn es eine gemeinsame BR Adresse gibt, haben alle BRM Zugriff auf die Korrespondenz des WV und das geht nicht, siehe Hoppel!
Der WV muss ein eigenes, abschließbares Postfach haben. Analog ist es mit dem e-mail account zu sehen.
Hat die / der WV Vorsitzende, die/der ja in der Regel die Korrespondenz erledigt, auch eine betriebliche e-mail Adresse, kann diese doch genutzt werden und das Problem wäre erledigt.
Erstellt am 25.09.2014 um 08:48 Uhr von froschi
ich denke jeden BRM hat zugriff. Aber wo kann ich das nachlesen?
Erstellt am 25.09.2014 um 11:37 Uhr von nicoline
Sag mal, liest Du nicht aufmerksam genug oder kannst Du inhaltlich nicht verstehen, was hier geschrieben wird oder drücke ich mich so mißverständlich aus?
*Der WV muss ein eigenes, abschließbares Postfach haben*
Damit meine ich ein Postfach für eingehende Briefe, wie z.B. eingehende Briefwahlumschläge.
*Analog ist es mit dem e-mail account zu sehen*
Bedeutet, dass mit einem e-mail account für den WV vergleichbar umzugehen ist.
*ich denke jeden BRM hat zugriff.*
Jedes BR Mitglied muss Zugriff auf den nur für den BR eingerichteten, gemeinsamen e-mail account und andere elektronisch gespeicherte Daten haben, wenn es diese/n denn gibt
http://lexetius.com/2009,2990
Wenn es jetzt nicht möglich sein sollte, für den WV einen eigenen e-mail account einzurichten, kann man hilfsweise doch die betriebliche e-mail Adresse eines Mitgliedes des WV nehmen.
Kann man das jetzt verstehen?