Die Mitglieder des Wahlvorstands haben alle eine E-Mail-Adresse. Kann der Wahlvorstand zwecks besserer Kommunikation von der Geschäftsleitung verlangen, auch die vertretendenen Personen eine E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen? Es ist schwierig, die Personen über Postfächer etc. zu erreichen, da unser Betrieb aus mehreren Gebäuden besteht.

Nachtrag: Mit vertretenden Personen sind die Ersatzmitglieder gemeint