Wahl von bis zu 3 Betriebsräten
Hallo, ich sehe gerade, dass der gesamte zweite Abschnitt der Wahlordnung nicht für unseren kleinen Betrieb zutrifft, finde aber auch keinen Abschnitt der das Verfahren für kleine Betriebsräte beschreibt. Finden die Paragraphen 6 bis 23 der Wahlordnung wirklich keine Anwendung?
Ich würde erwarten, dass in einem solchen Fall in den Vorschlägen Einzelpersonen genannt werden müssen und dass §20-23 weiterhin gelten.
Community-Antworten (1)
01.10.2017 um 16:59 Uhr
Das Vereinfachte Wahlverfahren ist u.A. in § 14a BetrVG und §§ 28ff WO beschrieben. In § 34 WO ist in den Absätzen 3 und 5 z.B. geregelt, daß die §§ 21-23 WO zum Teil auch für das Vereinfachte Wahlverfahren gelten. In § 34 WO Abs 1 ist auch erklärt, daß im vereinfachten Wahlverfahren die Kandidaten auf dem Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge erscheinen müssen (anders als im normalen Wahlverfahren, wo sie in der Reihenfolge erscheinen, wie sie auf der Vorschlagliste stehen).
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