Laut Wahlordnung dürfen auf dem Stimmzettel nur die ersten beiden Namen der jeweiligen Listen genannt werden.
Wahlordnung §11 (2): Auf den Stimmzetteln sind die Vorschlagslisten nach der Reihenfolge der Ordnungsnummern sowie unter Angabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerber*innen mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb untereinander aufzuführen…

Ich verstehe nicht die Sinnhaftigkeit. In der Wahlvorschlagsliste stehen alle Kandidaten einer Liste warum nicht auf dem Stimmzettel?
Dürfen wir trotzdem alle Bewerber einer Liste (das sind bei uns max. 6) auf dem Stimmzettel aufführen?