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Stimmzettel

B
Brosthaus
Sep 2022 bearbeitet

Laut Wahlordnung dürfen auf dem Stimmzettel nur die ersten beiden Namen der jeweiligen Listen genannt werden. Wahlordnung §11 (2): Auf den Stimmzetteln sind die Vorschlagslisten nach der Reihenfolge der Ordnungsnummern sowie unter Angabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerber*innen mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb untereinander aufzuführen…

Ich verstehe nicht die Sinnhaftigkeit. In der Wahlvorschlagsliste stehen alle Kandidaten einer Liste warum nicht auf dem Stimmzettel? Dürfen wir trotzdem alle Bewerber einer Liste (das sind bei uns max. 6) auf dem Stimmzettel aufführen?

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Community-Antworten (4)

E
esci

16.09.2022 um 12:47 Uhr

Dies wäre ein Anfechtungsgrund der Wahl. Ich hatte genau diese Frage mal auf einem WV-Seminar gestellt und es wurde dringend davon abgeraten, mehr als zwei aufzuführen.

C
celestro

16.09.2022 um 13:03 Uhr

"Ich verstehe nicht die Sinnhaftigkeit. In der Wahlvorschlagsliste stehen alle Kandidaten einer Liste warum nicht auf dem Stimmzettel?"

Grund 1: Die Stimmzettel werden sonst zu groß

Grund 2: Es soll keine Verzerrung geben. Besteht eine Liste aus 3 Personen und die andere Liste aus 27 Personen (natürlich ein extremes Beispiel), sind die Anteile der Liste am Stimmzettel unterschiedlich groß. Das kann die Wähler beeinflussen.

R
Relfe

16.09.2022 um 13:19 Uhr

Sinn oder Unsinn, ist halt so geregelt. Ich verstehe auch nicht, das man nach Abgabe der Briefwahlunterlagen trotzdem noch persönlich zur Wahl erscheinen kann und dann sind die Briefwahlunterlagen nicht zu werten --> ist auch so, muss man akzeptieren

C
celestro

18.09.2022 um 23:29 Uhr

"Ich verstehe auch nicht, das man nach Abgabe der Briefwahlunterlagen trotzdem noch persönlich zur Wahl erscheinen kann und dann sind die Briefwahlunterlagen nicht zu werten"

Die persönliche Stimmabgabe hat gegenüber der Briefwahl höhere Priorität.

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