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Kostenfrage zur Wahl Anfechtung?

E
escimo
Nov 2016 bearbeitet

Hai Mittstreiter! Wir ein Paar Wahlberechtigte Arbeitnehmer fechten die Wahlen an. Frage? Wer trägt die Kosten des Verfahrens? Eigener Rechtschutz? P.S. Gewerkschaft will nicht helfen.

2.01003

Community-Antworten (3)

P
pillepalleTR

27.05.2014 um 11:33 Uhr

Soweit ich weiß, bezahlt bei Arbeitsgerichtsprozessen in der 1. Instanz jede Partei ihre "Rechnung" selbst - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ob eine RSV dafür aufkommt, müsste man mit der Versicherung klären.

Aber: ich würde mir noch einen Mitstreiter/eine Mitstreiterin suchen...ein Paar ist (mind.) eine Person zu wenig für ne Wahlanfechtung...

P
pillepalleTR

27.05.2014 um 11:36 Uhr

Muss mich wohl korrigieren: "Die Kosten der Wahlanfechtung trägt der Arbeitgeber als Kosten der Wahl nach § 20 BetrVG. Die Anwaltsgebühren derjenigen, die die Betriebsratswahl anfechten, muss der Arbeitgeber also auch übernehmen, es sei denn, die Anfechtung war mutwillig und haltlos. " Quelle: http://www.betriebsratswahl2014.de/betriebsratswahl2014/tipps-zur-betriebsratswahl/anfechtung.php

Manchmal hilft einfaches googeln und (anschließendes) Lesen weiter.

K
Kölner

27.05.2014 um 11:38 Uhr

Bevor Du ins Unglück rennst: Warum hilft die Gewerkschaft nicht? Was soll der Grund für die Anfechtung sein?

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