Kostenfrage zur Wahl Anfechtung?
Hai Mittstreiter! Wir ein Paar Wahlberechtigte Arbeitnehmer fechten die Wahlen an. Frage? Wer trägt die Kosten des Verfahrens? Eigener Rechtschutz? P.S. Gewerkschaft will nicht helfen.
Community-Antworten (3)
27.05.2014 um 11:33 Uhr
Soweit ich weiß, bezahlt bei Arbeitsgerichtsprozessen in der 1. Instanz jede Partei ihre "Rechnung" selbst - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ob eine RSV dafür aufkommt, müsste man mit der Versicherung klären.
Aber: ich würde mir noch einen Mitstreiter/eine Mitstreiterin suchen...ein Paar ist (mind.) eine Person zu wenig für ne Wahlanfechtung...
27.05.2014 um 11:36 Uhr
Muss mich wohl korrigieren: "Die Kosten der Wahlanfechtung trägt der Arbeitgeber als Kosten der Wahl nach § 20 BetrVG. Die Anwaltsgebühren derjenigen, die die Betriebsratswahl anfechten, muss der Arbeitgeber also auch übernehmen, es sei denn, die Anfechtung war mutwillig und haltlos. " Quelle: http://www.betriebsratswahl2014.de/betriebsratswahl2014/tipps-zur-betriebsratswahl/anfechtung.php
Manchmal hilft einfaches googeln und (anschließendes) Lesen weiter.
27.05.2014 um 11:38 Uhr
Bevor Du ins Unglück rennst: Warum hilft die Gewerkschaft nicht? Was soll der Grund für die Anfechtung sein?
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