Erstellt am 18.05.2014 um 22:22 Uhr von Pjöööng
Ja, das ist rechtens. Ebensodass der Briefträger die Briefe anfasst.
Erstellt am 19.05.2014 um 06:21 Uhr von Hoppel
@ dummesGesicht
Ich kann mich der vorherigen Meinung nicht ganz anschließen. Du drückst Dich nämlich etwas missverständlich aus.
"Posteingang aller Briefe ist im Haus beim Arbeitgeber und die verteilen dann die Post an die zuständigen."
Wenn es einen zentralen Posteingang gibt und die für den WV oder BR bestimmte Post direkt an den WV/BR weitergeleitet wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Dann schreibst Du aber
"AG bekommt die in die Hände und gibt sie (ungeöffnet natürlich) an den Wahlvorstand weiter."
Ist das tatsächlich so zu verstehen, dass Post, die für den Wahlvorstand/den BR bestimmt ist, erst über den Schreibtisch des Arbeitgebers läuft und erst dann weiter gegeben wird? Falls das so ist, muss dieses Prozedere umgehend geändert werden.
Die Briefwahl wäre deshalb aber nicht anfechtbar!
Erstellt am 19.05.2014 um 07:02 Uhr von nicoline
Der Referent unserer WV Schulung hat mitgeteilt, dass der WV ein eigenes, abschließbares Postfach haben muß. Wir haben in der zentralen Postverteilungsstelle eine gekennzeichnete, abschließbare Wahlurne aufgestellt, den Schlüssel hat die WV Vorsitzende verwahrt.
Erstellt am 19.05.2014 um 07:28 Uhr von Hartmut
Hat denn die Poststelle bisher Anlass gegeben, an ihrer Integrität zu zweifeln?
(Ich wüsste sonst nicht, was gegen sie spräche.)
Erstellt am 19.05.2014 um 20:37 Uhr von dummesGesicht
Wir sind eine kleine Firma. Der Hauspostbote vom Firmengelände bringt die Post ins Treppenhaus, legt sie offen in ein dafür vorgesehene Ablageschale. Dann kommt irgendwann im laufe des Tages der Geschäftsführer, nimmt sie da raus und sortiert sie selbst, den zuständigen Abteilungen zu. Zwischenzeitlich sind schon alle an dem Posteingang vorbei gelaufen und wer neugierig ist - kann schon mal einen Blick auf die eingehende Post reskieren.
Jaaaa, die Post geht über den Schreibtisch der Geschäftsführer !!!
Genau das ist mein Problem. ich unterstelle dem AG nicht, dass er dem Wahlvorstand die Wahl-Briefe vorenthält - mir gehts lediglich darum, ob die Wahl anfechtbar wäre! Danke!