Posteingang aller Briefe ist im Haus beim Arbeitgeber und die verteilen dann die Post an die zuständigen. So ist das auch mit den Wählerbriefen ( Briefwahl). AG bekommt die in die Hände und gibt sie (ungeöffnet natürlich) an den Wahlvorstand weiter. Ist das rechtens und sauber?
Wäre die Briefwahl anfechtbar? Danke!