Hallo,

ist der Wahlvorstand verpflichtet, angeforderte Briefwahlunterlagen unverzüglich zuzusenden? Unserer hat das nicht getan und jetzt beschweren sich einige Kollegen, daß sie die Unterlagen nicht mehr erhalten werden, bevor sie in den Urlaub entschwinden. Ich habe keine Anzeichen für eine derartige Verpflichtung gefunden, aber vielleicht weiß hier ja jemand mehr.

Gruss,
sandman