Erstellt am 14.05.2014 um 11:26 Uhr von lurchi
Stehen sie in der Wählerliste? Sind sie länger als 6 Monate beschäftigt? Beantwortet?
Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ;-)
Erstellt am 14.05.2014 um 11:33 Uhr von WAHLVO
Nein sie wurden nicht mit in die Wählerliste aufgenommen...
Perso sagt auch die gehören eigentlich auch nicht zu uns.
Werden noch von der anderen Firma bezahlt aber da die grad keine Arbeit haben hat man sie zu uns geschickt, da die andere Firma ja auch unserm chef gehört..
Drum sind wir grad ein bisschen überfragt weil nichts wirklich greifbares da ist.
Und diese Personen sind seit 2 Wochen da und bleiben auch nur insgesamt 2,5 Monate
Erstellt am 14.05.2014 um 12:38 Uhr von rolfo
@ lurchi
du siehst den Wald auch nicht. Wo steht dass die MA erst 6 Monate beschäftigt sein müssen um wählen zu dürfen? Du verwechselst hier etwas, nach 6 Monaten dürfen sie auch gewählt werden.
Ich glaube nicht dass die 2 Mitarbeiter von der anderen Firma bezahlt werden, sondern von eurer Firma.
Ich würde sie mit auf die Wählerliste nehmen, die Perso sagt eigentlich gehören sie nicht zu euch. Was heißt eigentlich?
Erstellt am 14.05.2014 um 14:02 Uhr von lurchi
Das kann aber nach hinten los gehen. Einfach in die Wählerliste und alles ist o.k. ist wohl zu einfach.
Geht man davon aus, dass diese MA wie Leiharbeiter zu behandeln sind, so sollen diese mindestens 3 Monate eingesetzt sein. Ist dies nicht der Fall... ......also ich würde sie raus lassen. Es gibt keine offizielle Meldung der GF, vermutlich ist nicht einmal eine Anhörung des BR gelaufen. Offiziell gehören diese MA vermutlich nicht zu eurer Firma....
Erstellt am 14.05.2014 um 15:17 Uhr von rolfo
Wenn sie auf die Wählerliste genommen werden muss der Arbeitgeber beweisen dass sie nicht dazu gehören, Leiharbeiter ? Wo bleibt die Leiharbeiterüberlassung, auch da müsste ja der BR gehört werden.