Erstellt am 14.05.2014 um 07:18 Uhr von Lexipedia
@Markus
Sie wird weiterhin Mitarbeiterin des Betriebs sein. Nur unter geänderten Voraussetzungen. Sonst wäre ja die JAV nach der Ausbildung ja auch automatisch raus!
So lange keine Unterbrechung der Beschäftigung vorliegt ist sie weiterhin Mitglied im BR. Es ist ja nur eine Beschäftigung unter anderen Voraussetzungen!
Siehe auch mal im § 24 BetrVG "Verlust des Mandats" nach da steht nichts für euren Fall zutreffendes.
Erstellt am 14.05.2014 um 08:05 Uhr von gironimo
Ich sehe da auch kein Problem. Wenn die Ausbildung nahtlos an den 450,- Eurojob anschließt, bleibt sie BR.
Sie ist ja auch als Auszubildende wählbar, wenn sie ansonsten den Anforderungen zur Wählbarkeit entspricht (was sie ja offenbar zur Wahl tat).
Erstellt am 14.05.2014 um 14:55 Uhr von Schnatterzapfen
Prinzipiell sehe ich das ja auch so, ist allerdings im deutschen Gesetz nicht immer ganz so einfach. Rein rechtlich endet ihr Anstellungsverhältniss zum 31.07. und ab dem 01.08. beginnt der Ausbildungsvertrag. Läuft dies dann wirklich automatisch übergangslos oder muss zum Ausbildungsvertrag etwas zusätzlich schriftlich festgehalten werden oder eine Art Änderungskündigung beschlossen werden.
Es ist sehr wichtig da ein Ersatzmitglied schon mit den Hufen scharrt und kräftig Krawall machen will, sie wird vermutlich auch rechtlichen Rat einholen.
Gab es sowas schonmal und evtl. Ein Urteil ?
Gruß Markus