Erstellt am 13.05.2014 um 11:43 Uhr von sachsenwilli
Nein, das darfst Du nicht, Du musst das sogar tun.
Wahlvorstand und Kandidatur für den BR schließen sich nicht aus und als Wahlvorstandsmitglied musst Du die eingereichten Vorschläge zusammen mit den anderen WV-Mitgliedern prüfen.
Somit wäre auch das "Rauskicken" von Konkurrenz theoretisch nur dann möglich, wenn sich der WV einig ist. ABER! Wenn es keinen wirklichen Grund zur Ablehnung eines Vorschlages gibt, dann müsst ihr auch Konkurrenz zulassen, ansonsten ist eine Wahlanfechtung ziemlich sicher.
"Konkurrenz" sollte mit Argumenten "bekämpft" werden und nicht durch irgendwelche halbseidenen Spielchen....