Liebe Fachleute,

ein Wahlvostandsmitglied bei Betriebsratswahlen besitzt bekanntlich sowohl ein passives wie ein aktives Wahlrecht. Er könnte also selbst einen Wahlvorschlag vorlegen.

Wie verhält es sich aber, wenn ein Wahlvorstand (als ganzes) Mitarbeiter dazu bewegen möchte, für den BR zu kandidieren und zu diesem Zweck eine Vorschlagsliste erstellen, in der sich die Geworbenen eintragen können/sollen, die Wahlvorstände aber selber nicht kandidieren? - Listenvertreter wird eben jemand anders.
Ist das rechtlich unproblematisch?

Und wie sieht es mit der Prüfung solcher Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand aus? - Reicht die große Öffentlichkeit der Wahl und die Klagemöglichkeiten als solches, wie in anderen Fällen (lt. Kommentar zur WO), aus?
Ist es rechtlich wirklich nicht problematisch, wenn ein Wahlvorstand eine Vorschlagsliste prüft, die von einem Wahlvorstandsmitglied eingereicht wurde?

Gruß Marc