Erstellt am 13.05.2014 um 07:55 Uhr von sachsenwilli
Die Briefe sind zumindest so aufzubewahren, dass sie "sicher" sind, also auch keinem "Unbefugten" in die Hände fallen können. Wir haben das so gemacht, dass die Briefe bei einem Mitglied des WV im Safe gelagert worden sind.
Erstellt am 13.05.2014 um 20:32 Uhr von dummesGesicht
Posteingang ist im Haus beim Arbeitgeber und die verteilen dann die Post an die zuständigen. So ist das auch mit den Wählerbriefen. AG bekommt die in die Hände und gibt sie ungeöffnet natürlich an den Wahlvorstand weiter. Ist das rechtens und sauber?