Finanzierung von Wahlwerbemittel durch Arbeitgeber
Darf der Arbeitgeber die Beschaffung von Werbematerial der Gegenliste ( Plakate, Flyer, ect.) finanziell unterstützen? Liegt der Verdacht vor das der Arbeitgeber dies finanziert hat, muss die Gegenliste dann belegen womit sie die Wahlwerbung finanziert haben?
Community-Antworten (2)
12.05.2014 um 21:30 Uhr
Hallo jelli, der Arbeitgeber muss die Kosten der Wahl tragen, aber nicht die Kosten der Wahlwerbung. Er DARF das aber tun, wenn er will, solange er niemanden dabei benachteiligt.
Das heißt aber nicht, dass er euch mit seinem Geld hinterherlaufen muss. Wer gehört werden will, muss sprechen! :)
12.05.2014 um 21:46 Uhr
@ jelli
BGH, 13.9.2010, 1 StR 220/09 >> ab RN 55 wird das Urteil bezogen auf Deine Fragestellung interessant!
"Eine nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 BetrVG strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber einer Wahlvorschlagsliste durch die Zuwendung von Geldmitteln ermöglicht, sich im Zusammenhang mit der Wahl nachhaltiger als sonst möglich zu präsentieren, und wenn dabei die finanzielle Unterstützung der Kandidaten durch den Arbeitgeber verschleiert wird. (BGHSt) "
Wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der AG unerlaubte Zuwendungen tätigt, sollte man sich mal an einen Anwalt wenden. Die Gegenliste muss aber weder dem WV noch anderen Listen gegenüber belegen, wer die Rechnung für Plakate etc. bezahlt hat.
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