Finanzierung von Schulungsmaßnahme ?
Hallo, ich würde gerne an einer Schulung zur Wahl des Betriebsrates teilnehmen. Leider bin ich kein BR Mitglied und auch kein gewählter Wahlvorstand.
Kann ich ebenfalls an Schulungen teilnehmen die der (böse) Arbeitgeber zahlen darf ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Mimi
Community-Antworten (21)
09.10.2009 um 18:18 Uhr
Nicht wirklich... wie kommst du denn da drauf??? Na Sachen gibt es....
Wenn du dran teilnehmen willst, nehme dir Urlaub und bezahle das Seminar von deinem Geld...
09.10.2009 um 18:19 Uhr
Oh, ich muß meine Antwort relativieren... Wenn ihr schon einen BR habt, brauchst du kein gewähltes WVM sein, dann reicht es selbstverständlich, wenn der BR dich benannt hat...
09.10.2009 um 18:26 Uhr
...Vielen Dank ...
also ich glaube nicht wirklich das unser BR auf die Idee kähme mich auf ein entsprechendes Seminar zu entsenden... :- )
Mimi
09.10.2009 um 18:28 Uhr
Das hast du falsch verstanden. Der BR entsendet dich nciht, sondern benennt dich eventuell als WV...
Der WV entsendet seine Mitglieder auf Seminare...
09.10.2009 um 18:31 Uhr
Lieber Don,
auch das tröstet mich nicht...auch das wird nicht stattfinden...
Mimi
09.10.2009 um 18:31 Uhr
@Mimilorand, also wenn ich das richtig lese und interpretiere, bist du weder BR - Mitglied (was in diesem Fall richtigerweise völlig egal wäre) und du bist nicht im Wahlvorstand, richtig? Was willst du in einem Wahlvorstandsseminar????
09.10.2009 um 18:35 Uhr
ML Das wüße ich auch gerne... Vielleicht ist das bei denen ein abgekartertes Spiel und sie will endlich wissen wie es wirklich sein müßte... Keine Ahnung...
09.10.2009 um 18:36 Uhr
Hallo Mona,
ich möchte mir das Wissen aneignen wie zum Beispiel eine zweite Liste aufgebaut sein muss, wann und wem ich diese abzugeben habe, ob ich sonst noch (als eventuelle Listenführerin ) Dinge von relevanz zu beachten habe...
Mimi
09.10.2009 um 18:44 Uhr
@DonJohnson, nicht immer gleich ne Kriegserklärung vermuten! :-)
@Mimilorand, ich helfe dir jetzt viel Geld zu sparen, denn die Kosten für Seminar müsstest du selbst tragen.
http://www.soliserv.de/Betriebsratswahlen-Wahlordnung-WO-BetrVG.htm
Dann knie dich mal rein!
09.10.2009 um 18:46 Uhr
Das kann dir alles dein WV erklären.
09.10.2009 um 18:46 Uhr
Und warum hast du das nciht gleich gefragt? Schau dir bitte hierzu die WO an.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/gesamt.pdf
09.10.2009 um 18:47 Uhr
@mimi Gibt es schon eine Gewerkschaftsliste? Bist du gewerkschaftlich organisiert? Dann könntest du dich an deine Gewerkschaft wenden.
Dann kommt es drauf an, wieviele Beschäftigte ihr im Betrieb seit. Im vereinfachten Wahlverfahren ist Personenwahl angesagt und ansonsten Listenwahl.
09.10.2009 um 18:48 Uhr
Herzlichen Dank. Ich werde versuchen mich zu revanchieren ...
Wenn ich fragen dazu habe, werde ich mich melden.
Mimi
09.10.2009 um 18:48 Uhr
@DonJohnson, Bingo! Nu hat se zwei! :-))
09.10.2009 um 18:48 Uhr
ML Ist es das denn nciht? Sie vertraut den anderen nciht und vermutlich will sie was verändern ;-)
09.10.2009 um 18:51 Uhr
jetzt war ich ein wenig zu schnell :-)...
@MCDeree
Nein , ich bin nicht organisiert. Betriebsgröße 198 MA...Ja, ich weiß... der Schwellenwert ;-) ! Das heist doch Listenwahl ?
Mimi
09.10.2009 um 18:54 Uhr
Nur wenn es mehrere gibt...
09.10.2009 um 18:55 Uhr
Billiger als ein selbstbezahltes Seminar ist vielleicht ein Buch.
Bsp: "Wahl des Betriebsrats" vom Bund-Verlag
09.10.2009 um 18:58 Uhr
McDeere
Dann kommt es drauf an, wieviele Beschäftigte ihr im Betrieb seit.# Im vereinfachten Wahlverfahren ist Personenwahl #angesagt und ansonsten Listenwahl.
Nicht Dein Ernst?
09.10.2009 um 19:03 Uhr
@ridgeback
kann sein, daß ich auf dem glatteis war. Ich meinte eigentlich Mehrheitswahl=Personenwahl, Verhältniswahl=Listenwahl
Sorry und Danke, daß ich nochmal nachdenken musste.
09.10.2009 um 19:06 Uhr
@McDeere, manchmal dauert es eben ein bischen, bis einem ein Licht aufgeht! Aber denk dir nix, da bist du nicht alleine! :-)
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