Erstellt am 12.07.2019 um 09:19 Uhr von Cyber99
Ob die Leistung des Arbeitgebers freiwillig ist oder nicht kann man nur beurteilen, wenn man weiß, was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Deine Fragestellung ist nicht einfach da hier die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz trifft.
Schau Dir mal diesen Link an, da ist die Thematik gut beschrieben:
http://www.hp-legal.com/images/stories/aktuelles/aua_0308_144_ff.pdf