Erstellt am 09.05.2014 um 14:35 Uhr von Aidan
Die Wahl wurde bei uns von den unterlegenen Wahlbewerbern angefochten.
Dem Wahlvorstand (personengleich mit den Gewinnern der BR-Wahl) wurde Wahlmanipulation vorgeworfen. Als Beweis sammelten die Verlierer Unterschriften von fast allen Mitarbeitern als Beweis, dass die Wahl nicht richtig sein kann.
Es kam zum Gerichtsverfahren. Der Richter versuchte keine Schlichtung und es kam auch zu keiner. Die Wahl wurde für unwirksam erklärt, weil die Beantragung der Teilnahme an der Briefwahl einer Mitarbeiterin im Urlaub angeblich nicht ausreichend dokumentiert sei. Natürlich legte der BR gegen solchen Unsinn Beschwerde ein. Die Zeit bis zur Verhandlung in der 2. Instanz war jedoch so lang, dass die Wahlanfechter zu viel Zeit hatten, ihre "Der BR gibt ihren Betrug nicht zu"-Kampagne unter wohlwollendem Blick der Geschäftsführung fortzusetzen. Leider mit Erfolg. Der BR besteht nicht mehr, die Geschäftsführung feierte und die Mitarbeiter schimpfen wieder in unbeobachteten Ecken über die unmöglichen Arbeitsbedingungen ... vor lauter Ärger über so viel Dummheit könnte ich Romane schreiben, aber da bekomm ich nur noch mehr graue Haare.
Inzwischen bin ich allerdings in einem anderen Betrieb. Betriebsratswahl hat stattgefunden, ich wurde gewählt und hier hab ich klopfende Hände auf den Schultern anstatt Messer im Rücken. Die Anfechtungsfrist ist ohne Anfechtungsantrag verstrichen.
Erstellt am 09.05.2014 um 16:33 Uhr von keiko
Bei uns wird von einer fehlerhaften und für ungültig erklärten Liste angefochten. Gerichtsverfahren läuft noch.