Wahlkandidat vergessen
Es ist passiert: einstufiges vereinfachtes Wahlverfahren, Briefwahl. Briefwahlunterlagen sind heute bei den Kollegen angekommen. ABER : ein Kollege der sich zur Wahl hat aufstellen lassen, steht nicht auf der Wählerliste, obwohl er die Bestätigung vom Wahlvorstand hat, dass Wahlvorschlag angekommen ist. Und nun?
Community-Antworten (8)
06.05.2014 um 22:23 Uhr
Neuwahlen
06.05.2014 um 22:37 Uhr
Komplett alles neu mit Wahlausschreiben, Termine etc. ? Ist da nichts reparabel ?
07.05.2014 um 09:22 Uhr
@Hasenfuss
Entweder wird die Wahl so durchgezogen oder einfach geändert! Kannste machen, aber dann ist die Wahl anfechtbar! Ihr steht lange ohne BR da. Alle Beschlüsse, BVen usw. sind ungültig!
Wollt ihr das riskieren?
Also es gibt nur den Neustart der gesamten Wahl!
07.05.2014 um 10:46 Uhr
Zitat (Lexipedia): "aber dann ist die Wahl anfechtbar! Ihr steht lange ohne BR da. Alle Beschlüsse, BVen usw. sind ungültig!"
Und außerdem verliert Ihr den Verscherungsschutz, man wird Euch die Augenbrauen rasieren und Eure Achselhaare werden sich grün verfärben.
Das ist doch alles Quatsch! Hier kandidiert anscheinend ein AN der nicht wählbar ist. Das führt wohl kaum zur Nichtigkeit der Wahl, allenfalls eben dazu, dass die Anfechtung erfolgreich ist. Damit sind auch keine Beschlüsseoder BVen ungültig!
Warum steht er denn nicht auf der Wählerliste? Weil er nicht das Wahlrecht besitzt, oder weil er vergessen wurde?
07.05.2014 um 11:55 Uhr
@Pjöööng Du bist aber auch interpretationsfreudig: Wo steht denn, dass der Kollege nicht wählbar sein könnte?
Aber ich beteilige mich mal: Vermutungsmodus an Der Kollege ist vll. noch auf der Wählerliste zu finden, aber nicht auf den Stimmzetteln Vermutungsmodus aus
Ansonsten kann ich Deine Aussage in Bezug auf Lexipedia unterstützen: Wahl durchziehen und abwarten, wer sich wie und wann meldet und ob das ArbG die Wahlanfechtung für statthaft erachtet.
07.05.2014 um 12:15 Uhr
Zitat (Kölner): "Wo steht denn, dass der Kollege nicht wählbar sein könnte?"
Na hier: "steht nicht auf der Wählerliste" in Verbindung mit § 2 (3) der WO zun BetrVG.
07.05.2014 um 13:09 Uhr
Gemeint war wohl der Stimmzettel - oder?
Und wenn da einer gefehlt hat, würde ich ohne das Gericht zu bemühen gleich Neuwahlen durchführen - und zwar komplett. Selbst die gewählten müssen doch einsehen, dass da was nicht stimmt.
(Klar kann ich die juristischen Argumente nachvollziehen, dass erst einmal ein Gericht feststellen muss, dass die Wahl ungültig war ... aber muss man es soweit kommen lassen? Vielleicht müssen aber die - wenn auch falsch gewählten - formal den Rücktritt erklären.)
09.05.2014 um 23:21 Uhr
Danke für Eure Antworten. Diese Person steht nicht auf dem Wahlvorschlag und nicht auf dem Wählerzettel. Man hat ihn schlicht weg vergessen drauf zu setzen, obwohl er alles rechtzeitig abgegeben und bestätigt bekommen hat.
Verwandte Themen
Personenwahl - wieviele Stützungsunterschriften sind notwendig?
ÄlterHallo, wir sind eine Betrieb mit 79 wahlberechtigten Mitarbeitern und werden die Betriebsratswahl in Abstimmung mit der Geschäftsführung als Personenwahl durchführen. Dabei ist bei uns noch folgen
Löschen Wahlkandidat von der Wahlvorschlagsliste - auf eigenen Wunsch?
Älterkann man einen Kandidaten der sich auf die Wahlvorschlagsliste eintragen hat wieder entfernen. (auf eigenen Wunsch) ????
Doppelbewerbung - ist die Liste jetzt noch gültig?
Älterein Bewerber ( Wahlkandidat ) wurde nach der Abgabefrist wegen doppelkandidatur aufgefordert sich für eine Liste zu entscheiden...hat er auch getan.. Frage...was ist jetzt mit der anderen Liste von d
BR-Wahlkandidat bezieht rückwirkend ab 28.02.10 Erwerbsunfähigkeitsrente
ÄlterUnsere Betriebsratwahl findet am 19.03.2010 als Personenwahl statt. Es wurde Briefwahl für bestimmte Teile des Betriebs gem. § 24 Abs. 3 beschlossen. Wir haben einen Kandidaten auf dem Wahlvorschlag,
Klage wegen Erlass eines Betriebsrates
ÄlterDer AG hat Mitarbeiter dazu angestachelt eine Liste mit gesammelten Unterschriften zu erstellen in der die Verschiebung der Betriebsversammlung verlangt wird mit der Begründung das alle ein Wahlrecht