Erstellt am 06.05.2014 um 09:11 Uhr von gironimo
Es gibt keine Verbindung zwischen dem BRV und einer automatischen Freistellung dieser Person. Es kann jeder andere freigestellt werden.
Erstellt am 06.05.2014 um 09:20 Uhr von Kugelchen
Danke gironimo,
aber kannst du mir auch sagen, wo ich eventuell §§ oder ähnliches dazu finde?
Würde unserer GL gerne was inder Art unter die Nase halten.
Erstellt am 06.05.2014 um 09:29 Uhr von Oblatixx
BetrVG §38 (2)
Da steht kein Wort von Betriebsratsvorsitzender.