Erstellt am 05.05.2014 um 13:34 Uhr von gironimo
Du darfst Dir zumindest nicht ansehen, wer was gewählt hat. Also den Umschlag mit dem Stimmzettel würde ich auf keinen Fall öffnen. Aber dass bekommst Du sicherlich hin.
Unser Reißwolf ist da leistungsfähiger.
Erstellt am 05.05.2014 um 15:41 Uhr von Pjöööng
Was sagt denn die Wahlordnung dazu?
"§ 26 (2) Verspätet eingehende Briefumschläge hat der Wahlvorstand mit einem Vermerk über den Zeitpunkt des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlagen zu nehmen. Die Briefumschläge sind einen Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten, wenn die Wahl nicht angefochten worden ist.
Auch wenn der Gesetzgeber hier statt wie sonst von Freiumschlägen und Wahlumschlägen (siehe auch § 26 1. der WO) nun von Briefumschlägen spricht, ist es doch eindeutig, dass es sich hier um die Freiumschläge handelt. Diese müssen UNGEÖFFNET aufbewahrt und später vernichtet werden. Warum ein Brief zu dick zum Vernichten sein sollte, erschließt sich mir nicht ganz.