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Briefwahl zu spät

T
Thunfisch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Briefwahl. Wir haben am 30.04.2014 gewählt! Nun sind noch Briefwahlunterlagen am 02.05.2014 zurückgekommen. Klar ich darf sie nicht mitzählen. Alles ist vorbei. Ich glaub eine Woche muss ich sie aufbewahren dann vernichten. Aber darf ich Sie öffnen oder ungeöffnet weil der Brief ist zu dick um im ganzen zu vernichten.

Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

05.05.2014 um 15:34 Uhr

Du darfst Dir zumindest nicht ansehen, wer was gewählt hat. Also den Umschlag mit dem Stimmzettel würde ich auf keinen Fall öffnen. Aber dass bekommst Du sicherlich hin.

Unser Reißwolf ist da leistungsfähiger.

P
Pjöööng

05.05.2014 um 17:41 Uhr

Was sagt denn die Wahlordnung dazu? "§ 26 (2) Verspätet eingehende Briefumschläge hat der Wahlvorstand mit einem Vermerk über den Zeitpunkt des Eingangs ungeöffnet zu den Wahlunterlagen zu nehmen. Die Briefumschläge sind einen Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet zu vernichten, wenn die Wahl nicht angefochten worden ist.

Auch wenn der Gesetzgeber hier statt wie sonst von Freiumschlägen und Wahlumschlägen (siehe auch § 26 1. der WO) nun von Briefumschlägen spricht, ist es doch eindeutig, dass es sich hier um die Freiumschläge handelt. Diese müssen UNGEÖFFNET aufbewahrt und später vernichtet werden. Warum ein Brief zu dick zum Vernichten sein sollte, erschließt sich mir nicht ganz.

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