Hallo da draussen,

in welcher Weise werden im vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren die gueltigen Wahlvorschlaege bekanntgegeben - als alphabetisch sortierte Liste oder "as is"? Ich habe dazu keine (eindeutige) zwingende Rechtsvorschrift finden koennen. Da es bei uns Bewerber von Geschaeftsfuehrers Gnaden - mit entsprechenden Unterzeichnern - gibt, juckt es mich / uns sehr in den Fingern, die Wahlvorschlaege als Fotokopie auszuhaengen.

Danke fuer Erhellung sagt das

JePilein