Hallo liebe User, kann mir jemande helfen und sagen ob kurzzeitige Aushilfen welche ca. 1-2 die Woche für max. 3 Stunden aushelfen wahlberechtigt sind? Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Es handelt sich Rentner die sich ein bisschen was dazu verdienen und immer unter dem Grundfreibetrag bleiben. Wenn dieser erreicht ist kommen sie nicht zur Aushilfe.