Erstellt am 03.05.2018 um 08:30 Uhr von Kasuki
Ich würde sagen, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, ist man auch nicht angestellt und damit nicht wahlberechtigt. Wenn, sind diese Mitarbeiter eher freie Mitarbeiter, die ja auch nicht wahlberechtigt sind.
Erstellt am 03.05.2018 um 09:48 Uhr von moreno
,,Ich würde sagen, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, ist man auch nicht angestellt und damit nicht wahlberechtigt,, Zitat Kasuki Das ist jetzt ja nun völliger Nonsens! Minijobber sind teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter und können wählen und gewählt werden.
Erstellt am 03.05.2018 um 10:36 Uhr von fantil
Ein Arbeitsvertrag bedarf NICHT der Schriftform und kann auch mündlich geschlossen werden!