Ehemalige Mitarbeiter als Gäste bei der BR Wahl Auszählung
Hallo Darf ein Pensionär bei der Auszählung der Stimmzettel für den Betriebsrat anwesend sein, als Zuschauer, Gast ?
Community-Antworten (6)
02.05.2014 um 00:14 Uhr
Hallo Diesel, völlig richtig. Wo kein Kläger, da kein Richter, wie ich immer zu sagen pflege.
Im Ernst. Ja, gemeint ist die Betriebsöffentlichkeit. Der Pensionär ist aus Altersgründen ausgeschieden, wie es so schön heißt, und wer ausgeschieden ist, der ist halt nicht mehr drin. Insofern darf er NICHT dabei sein. Es wird es aber trotzdem sein, wenn ich dich richtig verstehe, und er wird damit niemanden stören.
So what? :)
01.05.2014 um 23:41 Uhr
Die Auszählung ist öffentlich (§ 13 WO). Gemeint ist dabei wohl die Betriebsöffentlichkeit, insofern kann der Inhaber des Hausrechts (Wahlvorstand)den Betriebsfremden wohl aus dem Raum schicken, allerdings glaube ich nicht, dass die Wahl durch einen zusätzlichen Gast anfechtbar wird. Klär uns auf, wer ist der Pensionär?
02.05.2014 um 00:01 Uhr
Ein ehemaliger Mitarbeiter und nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied des Betriebes. Der WV würde ihn nicht aus dem Raum schicken. Wohl vielleicht der Arbeitgeber? Darauf hin bezog sich eher die Frage, da die Auszählung auf Betriebsgelände stattfindet.
02.05.2014 um 00:43 Uhr
Danke für die schnellen Antworten. Dann wollen wir mal schauen ob Ihn jemand rausschickt, falls Er dabei ist.
02.05.2014 um 13:46 Uhr
Ohne eure lokalen Voraussetzungen zu kennen- der ehemalige AN sollte schon vom AG eine Erlaubnis zu haben auf dem Betriebsgelände herumzulaufen. Je nach Sympathie sind schon verschiedene Eskalationsstufen denkbar. Ich hätte nichts dagegen, könnte aber auch den AG verstehen, wenn er, allein aus Haftungsgründen, den Zugang zur Firma begrenzt. Mit Rechten und Pflichten aus der Betriebsratswahl hat das alles aber eher nichts zu tun.
02.05.2014 um 20:37 Uhr
Ehrlich:solche neugierige Leute sollte man nicht den Zugang geben. .. was wollen die denn da?
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