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Minderheit falsch berechnet

B
BRSPI
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns sind nächste Woche die Wahlen. Heute haben wir festgestellt, dass wir bei der Minderheitenberechnung einen Fehler gemacht haben. Es muss ein Mann im BR sein, auf dem Wahlausschreiben steht jedoch dass es 2 Männer sein müssen. Jetzt haben wir schon herausgefunden, dass das Wahlausschreiben mit allen Fristen neu gemacht werden muss und ausgehängt wird. Richtig? Dann würde der Wahlvorstand dies morgen neu machen, alle Mitarbeiter informieren und die Wahl (um eine Woche(?)) verschieben. Bleiben die bereits eingereichten Wahlvorschläge bestehen? Oder muss auch dieses Verfahren neu durchgeführt werden?

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Community-Antworten (4)

S
sachsenwilli

28.04.2014 um 15:32 Uhr

Ein solcher Fehler im Wahlausschreiben kann zur Anfechtung der BR-Wahl führen:

Anfechtung einer Betriebsratswahl: Fehler im Wahlausschreiben zum Minderheitengeschlecht BAG, Beschluss v. 13.03.2013 - 7 ABR 67/11 Fehler im Wahlausschreiben anlässlich einer Betriebsratswahl können zur Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG führen. Voraussetzung ist aber stets, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis auch geändert oder beeinflusst werden konnte. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass eine unzutreffende Angabe im Wahlausschreiben hinsichtlich der auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze im Betriebsrat eine solche Anfechtung rechtfertigen kann (BAG, Beschluss v. 13.03.2013 - 7 ABR 67/11). http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/anfechtung-einer-betriebsratswahl-fehler-im-wahlausschreiben-zum-minderheitengeschlecht-24-02-2014.1960/

Entweder ihr lasst es "drauf ankommen" und hofft darauf, dass es schon nicht zu einer Anfechtung kommt (schlechter Weg), oder aber Ihr brecht die Wahl ab und startet neu.

  1. Was, wenn das Wahlausschreiben fehlerhaft ist? Wer das Wahlausschreiben einmal gelesen hat, vertraut darauf, dass es nicht geändert werde. Deshalb dürfen Sie nur offensichtliche Fehler, also Schreibfehler oder Zahlendreher, nachträglich korrigieren oder eine Information, die offensichtlich fehlt, nachtragen. Die Korrekturen sind zu markieren. Alle anderen Fehler (z. B. falscher Termin für die Stimmabgabe, falsche Zahl von Betriebsratsmitgliedern, falsche Geschlechterquote) dürfen nicht korrigiert werden. Vielmehr müssten Sie die laufende Wahl abbrechen und erneut ausschreiben.
B
BRSPI

28.04.2014 um 15:38 Uhr

Wir wollen ja neu starten. Die Frage ist daher, ob die Wahlvorschläge neu eingereicht werden müssen oder die bereits eingereichten Bestand haben (vereinfachtes Wahlverfahren).

S
sachsenwilli

28.04.2014 um 16:02 Uhr

Wenn neu gestartet wird, dann richtig! Also neue Fristen und demzufolge auch neue Wahlvorschläge.

K
Kölner

28.04.2014 um 20:50 Uhr

Wahl erst einmal durchziehen. Alles andere zeigt sich dann...

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