Erstellt am 28.04.2014 um 13:32 Uhr von sachsenwilli
Ein solcher Fehler im Wahlausschreiben kann zur Anfechtung der BR-Wahl führen:
Anfechtung einer Betriebsratswahl: Fehler im Wahlausschreiben zum Minderheitengeschlecht
BAG, Beschluss v. 13.03.2013 - 7 ABR 67/11
Fehler im Wahlausschreiben anlässlich einer Betriebsratswahl können zur Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG führen. Voraussetzung ist aber stets, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis auch geändert oder beeinflusst werden konnte. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass eine unzutreffende Angabe im Wahlausschreiben hinsichtlich der auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze im Betriebsrat eine solche Anfechtung rechtfertigen kann (BAG, Beschluss v. 13.03.2013 - 7 ABR 67/11).
http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/anfechtung-einer-betriebsratswahl-fehler-im-wahlausschreiben-zum-minderheitengeschlecht-24-02-2014.1960/
Entweder ihr lasst es "drauf ankommen" und hofft darauf, dass es schon nicht zu einer Anfechtung kommt (schlechter Weg), oder aber Ihr brecht die Wahl ab und startet neu.
3. Was, wenn das Wahlausschreiben fehlerhaft ist?
Wer das Wahlausschreiben einmal gelesen hat, vertraut darauf, dass es nicht geändert werde. Deshalb dürfen Sie nur offensichtliche Fehler, also Schreibfehler oder Zahlendreher, nachträglich korrigieren oder eine Information, die offensichtlich fehlt, nachtragen. Die Korrekturen sind zu markieren.
Alle anderen Fehler (z. B. falscher Termin für die Stimmabgabe, falsche Zahl von Betriebsratsmitgliedern, falsche Geschlechterquote) dürfen nicht korrigiert werden. Vielmehr müssten Sie die laufende Wahl abbrechen und erneut ausschreiben.
Erstellt am 28.04.2014 um 13:38 Uhr von BRSPI
Wir wollen ja neu starten. Die Frage ist daher, ob die Wahlvorschläge neu eingereicht werden müssen oder die bereits eingereichten Bestand haben (vereinfachtes Wahlverfahren).
Erstellt am 28.04.2014 um 14:02 Uhr von sachsenwilli
Wenn neu gestartet wird, dann richtig!
Also neue Fristen und demzufolge auch neue Wahlvorschläge.
Erstellt am 28.04.2014 um 18:50 Uhr von Kölner
Wahl erst einmal durchziehen. Alles andere zeigt sich dann...