Hallo Leute,
brauche mal eure Hilfe.
Vorab wir wählen 9 Betriebsratsmitglieder.
Gehe ich Recht in der Annahme dass, bei der Berechnung der Betriebsratsstärke die Wahlberechtigung von Arbeitnehmern gilt.( bei uns z.Z. 250 männl. und 25 weibl. dadurch kein Mindestsitz)doch
bei der Bestimmung der Anzahl der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit, die Ermittlung auch für nicht wahlberechtigte ( z.B. Azubis unter 18 ...) Arbeitnehmer gilt?
( wäre dann bei uns 250 : 30).
Das würde heißen durch die +5 weibl. Azubis unter 18 wäre ein Betriebsratssitz für die Minderheit gegeben.