Freigest. PR-Mitglied auch in den BR?
Wir sind eine teilprivatisierte Abteilung einer öffentlichen Einrichtung. Zur aktuellen BR-Wahl stellt sich auch ein freigestelltes PR-Mitglied. Ist das rechtens oder wird er (derzeit) ausschließlich für die PR-Arbeit bezahlt? Wenn er z.B. ein Seminar zum Betriebsverfassungsgesetz besucht, muß er dann von der Freistellung freigestellt werden?
Community-Antworten (1)
24.04.2014 um 11:40 Uhr
Da er im Sinne des § 5 BetrVG Arbeitnehmer ist, kann er auch gewählt werden. Es ist durchaus möglich, mehrere Ehrenämter zu bekleiden, wenn dies nicht ausdrücklich untersagt ist.
Freistellung von der Freistellung - das würde dann ja heißen Arbeiten......
Wie das freigestellte PR-Mitglied seine Freistellung gestaltet , darüber ist er dem PR Rechenschaft schuldig. Und wenn man dort der Auffassung ist, dass auch BR-Tätigkeit zu seinen Aufgaben zählt, sehe ich keine Probleme.
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