Erstellt am 20.04.2014 um 09:00 Uhr von wischwasch
Nicht unterschreiben. Sein Recht auszuüben, stellt keinen Kündigungsgrund dar. Es dürfte fraglich sein, ob der AG seine plumpe Drohung überhaupt umsetzt.
Der Kollege sollte einen Fachanwalt aufsuchen.
Erstellt am 20.04.2014 um 10:36 Uhr von dummesGesicht
Nicht unterschreiben und nicht einschüchtern lassen, wenn Eure Wahlanfechtungsgründe berechtigt sind und ihr ganz genau wisst, dass ihr im Recht seid. Ich würde auch einen Fachanwalt einschalten. Wie kann ein Gerichtstermin schon stehen ohne Anklage stehen? Sehr fraglich.