Erstellt am 16.04.2014 um 21:03 Uhr von Schlaumeier
Können vieleicht, dürfen ja.
Die dann ev. auftretenden Schmerzen ertragen, wenn sie einem um die Ohren geschlagen werden, dann aber auch!!!!
Erstellt am 16.04.2014 um 21:23 Uhr von hohenossig
Erstellt am 17.04.2014 um 00:37 Uhr von chappi
Hallo,
in deiner Funktion als Wahlvorstand darfst du keine Werbung machen, da beschränkt sich das Aufgabengebiet auf die Durchführung der Wahl und Wahlwerbung gehört da definitiv nicht dazu.
Aber außer Wahlvorstand bist du ja auch noch Mitarbeiter und Kandidat für die BR-Wahl und als solcher darfst und solltest du auch Werbung für dich machen.
Erstellt am 17.04.2014 um 13:55 Uhr von NickNeu
Hallo hohenossig,
Schlaumeier hat einen wichtige Hinweis gegeben: Das kommt nicht immer gut an, zumal wenn du der einzige sein solltest, der Wahlwerbung für sich macht.
Wir haben das folgendermaßen gehandhabt: Um allen Kandidaten die gleichen Wahlwerbechancen zu bieten und damit Neid und Missgunst zu vermeiden, konnte jeder nach eigenem Wunsch bis zu einer vorher vereinbarten Länge einen kurzen Text über sich nebst Foto vorbereiten. Diese Wahlwerbetexte wurden dann im Intranet und per Aushang veröffentlicht.
Aber selbst kleine Texte müssen gut durchdacht sein, denn sonst wirds zur Anti-Werbung. Hatten wir auch.
Erstellt am 17.04.2014 um 16:15 Uhr von hohenossig
Ich hatte ein gemeinsames Plakat vorgeschlagen und dies wollte man nicht machen. Wir sind viele Bereiche in versch. Orten und Arbeitsbereichen, mein Bereich ist in der Minderheit etwa 70 von 700 Mitarbeitern. Ohne Werbung oder ähnliches hätte aus unserem Bereich kaum jemand eine Chance.