Kollege nimmt die Wahl nicht an
Hallo zusammen Wenn nach der Wahl ein Kollege die Wahl nicht annimmt, muss der Wahlvorstand das nachrückende Mitglied auch fragen, ob es die Wahl annimmt (3 Tage Frist) oder wird es zur konstituierenden Sitzung einfach mit eingeladen?
Community-Antworten (1)
12.04.2014 um 14:52 Uhr
Immer weiter wird gefragt. Und immer auch mit drei Tages Frist.
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