Erstellt am 11.04.2014 um 00:32 Uhr von Pjöööng
Falls Deine Frage ist, ob es möglich ist, dass der Listenvertreter die Zustimmungserklärung der Kandidaten auch außerhalb des Betriebes einholt und ob ein Kandidat der arbeitsunfähig ist trotzdem eine Zustimmungserklärung abgeben kann, dann lautet die Antwort: Ja, das geht.
Erstellt am 11.04.2014 um 16:57 Uhr von stelli
Hallo
Danke für deine Antwort.Ich meinte in erster Linie das aufstellen lassen als Betriebsrat.Bei uns findet eine Liestenwahl statt und die Liste wurde am Dienstag den 08.04.2014 12.05 Uhr beim Wahlvorstand eingerreicht.Die Frist zur Abgabe war der Mittwoch den 09.04.2014 18.00 Uhr.Nach Erhalt der ersten Liste wurde umgehend danach eine neue Liste eröffnet(Zeit dafür ist ja noch).Darauf hin wurden noch amtierende BR-Mitglieder angerufen,ob sie sich wieder mit aufstellen lassen wollen.3 Kandidaten befinden sich zum Zeitpunkt im Krankenstand.Es ist definitiv sicher,dass zwei Kandidaten sich nicht persönlich vor Ort in diese Liste eintragen konnten,worauf man mit der Liste zur Person gefahren ist.
Ist dass zulässig???
Erstellt am 12.04.2014 um 14:46 Uhr von Pjöööng
Falls Deine Frage ist, ob es möglich ist, dass der Listenvertreter die Zustimmungserklärung der Kandidaten auch außerhalb des Betriebes einholt und ob ein Kandidat der arbeitsunfähig ist trotzdem eine Zustimmungserklärung abgeben kann, dann lautet die Antwort: Ja, das geht .