Erstellt am 08.04.2014 um 12:56 Uhr von martinez
Hi,
1/20 der Mitarbeiter...
heißt:
230:20=11,5 gerundet 12
Du brauchst 12 Stützunterschriften
8 Kandidaten hast du ja schon, die zählen automatisch auch als Stützunterschrift, also würden 4 reichen.
kannst aber auch gern einfach 12 zusätzliche machen um Verwirrungen zu vermeiden :)
Sollte normal kein Problem sein bei der MA-Anzahl 12 Unterstützer zu finden..
Aber zur not reichen ja wie gesagt auch die 4
Gruß
Erstellt am 08.04.2014 um 13:02 Uhr von martinez
Euch ist aber klar das ihr 9 Betriebsräte zu wählen habt?
sollte es bei 8 Kandidaten bleiben, müsst ihr die nächst kleinere BR-Größe nehmen.
Heißt 7 BRM... immer eine ungerade Anzahl
Mach aber lieber mal noch Werbung, dass ihr mehr Kandidaten habt.. Ersatzmitglieder sind immer nützlich..
Nicht dass ihr in ein paar Monaten gleich wieder wählen müsst weil 1 oder 2 BRM keine Lust mehr haben.. dann müsst ihr sofort Neuwahlen machen..
Nur mal so zur Info :)
Am besten ist die Doppelte Anzahl an Kandidaten wie BR zu wählen sind, ist so ne grobe Angabe aus dem Gesetz.. Aber nicht zwingend..
Lieber weniger BRM als gar keine :)
Erstellt am 08.04.2014 um 13:16 Uhr von Pjöööng
Für die Anzahl der notwendigen Stützunterschriften ist nicht die Anzahl der Arbeitnehmer ausschlaggebend, sondern die Anzahl der Wahlberechtigten. Diese wird häufig eine andere sein, als die der Arbeitnehmer.
Die Anzahl der notwendigen Stützunterschriften muss zwingend im Wahlausschreiben genannt werden.
Zustimmungserklärungen zählen nicht automatisch als Stützunterschriften!
Erstellt am 08.04.2014 um 13:55 Uhr von martinez
wenn er schreibt sie haben 230 Mitarbeiter dann geh ich mal davon aus, dass er die Betriebsgröße meint..
Betriebsgröße war ja auch nicht gefragt sondern wie viele Stützunterschriften man für 230 MA braucht.
Und natürlich Unterstützt man die Liste in dem man Kandidiert.
Und wenn er sagt es kandidieren 8 leute geh ich von einer Persönlichkeitswahl aus, sonst hätte er es bestimmt ausführlicher beschrieben.
Diese Liste wird dann auch durch die Kandidatur/Kandidaten Unterstützt und diese zählen dann auch als Stützunterschrift.
Erstellt am 08.04.2014 um 19:20 Uhr von Farce
„8 Kandidaten hast du ja schon, die zählen automatisch auch als Stützunterschrift, also würden 4 reichen.“
Das wurde doch schon tausendmal als falsch eingestuft. Wieso taucht der Blödsinn immer wieder auf?
Die Zustimmungserklärungen zählen nur dann auch als Stützunterschriften, wenn auf der Bewerberliste ein entsprechender Hinweis hierzu vorhanden ist.
Edit:
Fazit:
Wer sich Arbeit ersparen und seine Schuhsohlen schonen will, sollte nur solche Listen verwenden, wo dieser Hinweis enthalten ist.
Erstellt am 08.04.2014 um 21:47 Uhr von nicoline
*Wer sich Arbeit ersparen und seine Schuhsohlen schonen will, sollte nur solche Listen verwenden, wo dieser Hinweis enthalten ist.*
Nach der Erfahrung, die ich gemacht habe, lautet meine Empfehlung so:
Auf der Wahlvorschlagsliste als Überschrift (nach Kennwort und Listenvertreter) grundsätzlich (wie hier schon gesagt) der Zusatz:
Die Unterschrift zur Zustimmung der Kandidatur gilt gleichzeitig als Stützunterschrift
Ohne Zwischenraum nach dem letzten Kandidaten:
Abschluss Kandidatenaufstellung: Datum
Stützunterschriftenliste:
Familienname, Vorname, Datum, Unterschrift