Erfassungsbogen der Gewerkschaft zur BR Wahl
Die Gewerkschaft hat uns zur BR Wahl einen Erfassungsbogen zur Wahl zukommen lassen. Sind wir (Wahlvorstand) verpflichtet diesen auszufüllen da wir ja nicht informiet sind ob einer der gewählten Betriebsräte der Gerwerkschaft angehört. Unsere Firma ist nicht im Arbeitgeberverband.
Community-Antworten (1)
08.04.2014 um 11:14 Uhr
§ 18 WO, Bekanntmachung der Gewählten
Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4). Je eine Abschrift der Wahlniederschrift (§ 16) ist dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften unverzüglich zu übersenden.
Wenn die Gewerkschaft Euch dazu einen Bogen zugeschickt hat, wird sie wohl Mitglieder im Betrieb haben; sonst wüsste sie ja nicht, dass gewählt wurde.
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