Guten Tag,
wird ein Wahlvorschlag einer Gewerkschaft dem WV eingereicht, muss sie von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unterschrieben sein.
Müssen diese "Beauftragten" hauptamtliche Gewerkschaftsvertreter sein, oder kann die Gewerkschaft zwei Mitarbeiter des Betriebes, die natürlich Mitglieder der Gewerkschaft sind, beauftragen im Namen der Gewerkschaft zu unterzeichnen?