Erstellt am 08.04.2022 um 11:36 Uhr von celestro
https://www.verdi.de/wegweiser/mitbestimmung/betriebsrat/++co++9f8b78e8-f615-11e3-aa15-5254008a33df
müssen Gewerkschaftssekretäre sein.
Erstellt am 08.04.2022 um 12:58 Uhr von §§reiter
Das lese ich aus Deinem Link aber anders Celestro.
Auch dort ist nur von "Bevollmächtigten" die Rede. In dem dort erwähnten BAG-Urteil geht es doch nur darum, dass sich eine "normale" Liste, mit ausschließlich "normalen" Stützunterschriften, nicht "Verdi-Liste" nennen darf.
Ich zitiere mal (aus Deinem Link):
Durch das Urteil ist es nun erforderlich, dass immer zwei Bevollmächtigte von ver.di den Wahlvorschlag unterschreiben.
Allerdings lässt die BAG-Entscheidung ausdrücklich zu, dass diese gewerkschaftlichen Wahlvorschläge zusätzlich noch mit Stützunterschriften versehen werden.
Wen eine Gewerkschaft allerdings "bevollmächtigt", entscheidet die Gewerkschaft selbst, daher lässt sich die Frage wohl nicht pauschal beantworten. (Gerade bei Verdi ist das Ganze recht aufwendig, da könnte ich 2 Gewerkschaftssekretäre unterschreiben lassen und hätte trotzdem keine Verdi Liste. Denn bei Verdi muss erst eine Mitgliederversammlung einberufen werden, welcher der Liste mehrheitlich zustimmt und erst dann darf diese Liste von 2 Bevollmächtigten unterschrieben werden und sich Verdi-Liste nennen).
Daher kann der einzig sinnvolle Weg hier nur sein, sich mit der Gewerkschaft, welche diese Liste stützen soll, Kontakt aufzunehmen und dort zu fragen wie und unter welchen Bedingungen sie die Liste stützen würden.
Erstellt am 08.04.2022 um 15:17 Uhr von celestro
also für mich waren diese Beauftragten schon immer hauptamtliche Angestellte bei der Gewerkschaft. Das die Gewerkschaft AN im Betrieb beauftragen könnte, wäre mir nie in den Sinn gekommen und wurde uns in der WV-Schulung auch nicht so beigebracht.