Darf der amtierende Betriebsrat für die geplante neue Betriebsratswahl
den Wahlvorstand bestimmen oder muß der Wahlvorstand von den wahlberechtigten Mitarbeitern gewählt werden?
Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden