Erstellt am 01.04.2014 um 15:17 Uhr von sachsenwilli
Ist das Wahlausschreiben veröffentlicht, dann ist das quasi "Gesetz", eine Änderung ist nicht möglich. Sollte die Betriebsgröße bzw. daraus resultierend die Größe des BR im Wahlausschreiben falsch angegeben sein (wider besseres Wissen), so wäre das ein Anfechtungsgrund.
Erstellt am 01.04.2014 um 15:27 Uhr von pillepalleTR
"Durch Personal-Einstellungen bis zum Wahltermin erhöht sich zum Wahltag die Anzahl der Mitarbeiter (w/m) auf 100 bzw. sogar 101 (in der Vergangenheit waren wir deutlich unter 100)."
Seit wann sind diese dem AG bekannt bzw. von ihm geplant? (Wurde der bisherige(?) BR einbezogen?)
Wieso hat er dem WV davon nichts erzählt?
"deutlich unter 100"
wie deutlich? Ist 95 schon deutlich? Oder waren es 45?
"sogar 101"
Natürlich hat der AG den WV nicht umfänglich genug informiert (siehe meine Eingangsfragen), aber wegen dem einen, der euch zum 7er-Gremium verhilft, jetzt ein Riesenfass aufzumachen mit Abbruch der Wahl etc... ich weiß nicht.
Besser vielleicht 24 Monate warten und dann prüfen, ob die Bedingungen von §13 Abs. 2 Ziffer 1 BetrVG (immer noch) erfüllt sind.
Das Wahlausschreiben bleibt aber so, wie es ist. Oder ihr brecht die akt. Wahl ab und leitet sie gemäß der neuen Situation mit angepassten Zahlen im Wahlausschreiben neu ein.
Erstellt am 01.04.2014 um 15:40 Uhr von gironimo
Sicher hat da jemand nicht korrekt gearbeitet. Das der AG über seine Personalplanung nicht ordentlich informiert hat, ist nahe liegend.
Ich würde dennoch die Wahl so durchführen (Wahlausschreiben ändern geht eh nicht) und darauf hoffen, dass es in 24 Monaten noch mehr AN sind.
Denn Rechtsweg erachte ich in dieser Sache sehr zweifelhaft (Hornberger Schießen).
Erstellt am 01.04.2014 um 15:52 Uhr von pillepalleTR
Da bin ich voll und ganz bei dir, gironimo. Kam das bei mir so nicht rüber?
Erstellt am 02.04.2014 um 12:13 Uhr von Dingsda
Herzlichen Dank an alle, das hat prima weitergeholfen.
Beste Grüße, Dingsda