Hallo zusammen,
eine Frage zu den Wahlberechtigten:
Wie genau definiert sich eigentlich ein Leiharbeiter?
Wir haben in unserem Betrieb über mehrere Jahre eingesetzte Reinigungskräfte und Aufsichtspersonal, die keinen Vertrag mit unserem Betrieb haben sondern mit der jeweiligen Firma, also Reinigungsfirma und dem Sicherheitsdienst, der sie "ausleiht". Sind das Leiharbeiter und sind sie wahlberechtigt?