Erstellt am 27.03.2014 um 19:20 Uhr von Kölner
@EightBall
Das reicht vollkommen.
Am Rande:
Ihr habt in Eurem Krhs. drei Abteilungen für Innere Medizin? Krass...
Erstellt am 27.03.2014 um 20:39 Uhr von nicoline
Auf der Inneren 3, der Onko oder der Uro können beschäftigt sein:
Krankenpfleger, Krankenschwester oder neudeutsch GuK
Krankenpflegehelfer, Krankenpflegehelferin
MFA
Stationsassistentin
Servicekraft
Reinigungskraft
Psychologe/gin
Orthopädiemechaniker/in
Physiotherapeut/in
Ergotherapeut/in
Logopäde/din
Was genau hat die Art der Beschäftigung mit der Angabe einer hausinternen Abteilungsbezeichnung zu tun? Mir würde das als WV nicht reichen, es sei denn ein Kandidat, oder irgend wer anders, übezeugt mich mit einem entsprechenden Urteil, welches sagt, dass das reicht.
Erstellt am 27.03.2014 um 21:01 Uhr von Farce
Kölner hat hier recht. Es reicht vollkommen aus.
Die Angabe der Tätigkeit der Unterstützer hat keine wahlrelevante Bedeutung. Sie dient lediglich der Information bzw. der besseren Zuordnung im Betrieb. Wer was macht oder ist, soll dem Lesenden hier letztlich gleich sein.
Auch kann hiervon nicht abgeleitet werden, dann einen besseren Überblick bezüglich eines ev. nicht berechtigten (Leitender Angest. oder ähnliches.) Unterstützers zu haben.
Erstellt am 27.03.2014 um 21:13 Uhr von nicoline
Erstellt am 27.03.2014 um 21:32 Uhr von Kölner
Sagt Farce, sag ich. Muss reichen.
Vermutlich wird dir das nicht reichen, wie immer. Aber den Spaß gönne ich dir, wenn du, wie oft hier erlebt, wieder kreisende Fragen fragen wirst.
Naja, das macht (äh, hält) jung.
Erstellt am 27.03.2014 um 21:52 Uhr von Nubbel
nico, warum sollte §6 abs3 der wahlordnung bei deiner mitgliedschaft im wv nicht reichen?
Erstellt am 27.03.2014 um 22:05 Uhr von nicoline
*Sagt Farce, sag ich. Muss reichen.*
Ne is richtig!
*Vermutlich wird dir das nicht reichen*
Richtig!
*wenn du, wie oft hier erlebt, wieder kreisende Fragen fragen wirst. *
Erkär das doch mal an Beispielen, damit ich evtl. in mich gehen kann.
Erstellt am 27.03.2014 um 22:08 Uhr von Kölner
Brauchst du nicht, schaffst du selber.
Antwort 232600 ist dafür das beste Beispiel.
Erstellt am 27.03.2014 um 23:02 Uhr von Farce
Kinners, nicht gleich wieder Streiten. Habt euch doch wieder Lieb. Ich hab euch doch auch alle Lieb……
§ 6 Abs. 3 WO
Auszug aus einem Kommentar:
Ob das Fehlen einer oder mehrere Angaben zur Unwirksamkeit der Vorschlagsliste führt, ist immer anhand der eindeutigen Identifizierbarkeit der Wahlbewerber zu überprüfen.
Erstellt am 28.03.2014 um 13:25 Uhr von Hartmut
Hallo EightBall, ich stimme Farce im Prinzip zu, allerdings bezieht sich der §6 Abs. 3 WO auf die Bewerber. Du meinst ja die Unterstützer. Da sehe ich das mit der 'Art der Beschäftigung' sogar noch viel entspannter. Ich denke, da der Wahlvorstand ja nicht völlig betriebsfremd ist, gehen die Abteilungen bestimmt durch. Es spricht ja nichts dagegen.
Erstellt am 28.03.2014 um 13:38 Uhr von Pjöööng
Zitat (nicoline):
"Was genau hat die Art der Beschäftigung mit der Angabe einer hausinternen Abteilungsbezeichnung zu tun? Mir würde das als WV nicht reichen, es sei denn ein Kandidat, oder irgend wer anders, übezeugt mich mit einem entsprechenden Urteil, welches sagt, dass das reicht."
Als Wahlvorstand spielen persönliche Befindlichkeiten keine Rolle. Es zählt was im Gesetz und der Wahlordnung steht. Mir ist es bisher weder in der WO, noch im Gesetz gelungen, den Passus zu finden auf Grund dessen die Unterstützer die "Art der Beschäftigung" angeben müssen. Ich frage mich jedenfalls, welcher Teufel einen WV reitet, dass er dies überhaupt abfragt.
Das Recht, eine Bewerberliste abzulehnen, weil eine Angabe die nicht erforderlich ist, falsch ist, hat der WV jedenfalls definitiv nicht!
Erstellt am 28.03.2014 um 14:00 Uhr von Nubbel
es werden stützunterschriften gesammelt. und eine Liste kann nur ungültig sein, wenn wichtige angaben eines kandidaten fehlen.
nicht mehr nicht weniger.
Erstellt am 28.03.2014 um 14:02 Uhr von Pjöööng
Zitat (Nubbel):
"es werden stützunterschriften gesammelt. und eine Liste kann nur ungültig sein, wenn wichtige angaben eines kandidaten fehlen.
nicht mehr nicht weniger."
Oh! Ehrlich? Müssen wir die WO schon wieder neu schreiben?
Erstellt am 28.03.2014 um 17:11 Uhr von Nubbel
pjööööng, du kleine f...
du hast recht, es war dumm bei nordlichtern intelligenz vorauszusetzen
Erstellt am 28.03.2014 um 20:09 Uhr von nicoline
@all
es wird wahrscheinlich keiner glauben, aber, ich möchte es trotzdem sagen:
wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe das Wort *Unterstützerliste* völlig überlesen/verdrängt/ nicht wahrgenommen und mich heftig über die Antworten an mich gewundert.
Das
@EightBall
Das reicht vollkommen.
und das
Kölner hat hier recht. Es reicht vollkommen aus.
ist natürlich vollkommen richtig, mir ist es erst nach Hartmuts Antwort wie Felsbrocken von den Augen gefallen. Sorry!
Erstellt am 28.03.2014 um 22:00 Uhr von Kölner
Kein ding. Ich finds stark, dass man Fehler zugeben kann.
Das ehrt dich.