Erstellt am 27.03.2014 um 09:57 Uhr von Aidan
Ein Wahlvorstand muss mindestens drei Mitglieder haben, bei Bedarf auch mehr, jedoch immer eine ungerade Anzahl. Die Bestellung des Wahlvorstandes war somit fehlerhaft, die Wahl dürfte anfechtbar sein.
Ja, BR-Mitglieder dürfen auch Wahlvorstand sein. Das ist sogar meistens so, weil Kollegen, die sich für BR-Arbeit interessieren auch an der Durchführung der Wahl interessiert sind.
Erstellt am 27.03.2014 um 10:03 Uhr von rolfo
Aidan
Wer lesen kann ist im Vorteil.
Er schreibt 2 Mitglieder des bestehenden Betriebsrats und einem Kollegen aus der Produktion.
Ergibt nach meiner Rechnung 3
JA, BRMitglieder können auch im Wahlvorstand sein
Erstellt am 27.03.2014 um 10:31 Uhr von Aidan