Hallo, HIILLLFFFEEE
haben Erstzmitglieder volles Stimmrecht, wenn 2 von 3 stimmberechtigten Wahlvorstndsmitglieder nicht bei einer außerordentlichen Sitzung dabei sind,?
Darf der Wahlvorstandvorsitz derart übberollt werden?
wer darf eine ao Wahlvorstandssitzung einberufen, doch nur der Wahlvorstand? oder auch der Betriesbrat bzw. BRV?
Dankeeeeeeeeeee! vorab