Wahlbeobachtung am Wahltag
EILT SEHR! Wir müssten dringend wissen, ob wir am Wahltag (wir stimmen in Listenwahl ab) die Wahl beobachten können, da wir befürchten, dass der momentan amtierende Betriebsrat die Wähler manipuliert. Wir haben sehr viele ausländische Mitarbeiter und es wir gehen davon aus, dass der momentane Betriebsrat diesen sagt, wo sie das Kreuz machen sollen. Dürfen wir die Wahl beobachten, oder kann uns dies verboten werden? Auf welchen Paragraphen können wir uns berufen?
Community-Antworten (2)
27.03.2014 um 08:37 Uhr
Wie und was willst du beobachten, wer wo sein Kreuzchen macht. Im Wahllokal selbst haben außer dem Wahlvorstand nur die Wähler was zu suchen die im Moment wählen. Die Auszählung der Stimmzettel ist dann öffentlich, was du aber deiner Freizeit anrechnen musst.
27.03.2014 um 08:45 Uhr
Da sitzt wohl der BRV schon in der Wahlkabine, wenn die ausländischen MA kommen? Und nun wollt ihr auch hinein, damit der ihnen nicht zeigt, wie und wo man Kreuzel macht ...
Die Welt ist voller bösen Buben, hinter jeder Ecke lauert einer. Nein, ihr habt keine Rechte, hier irgendetwas zu beaobachten, außer bei der Stimmenauszählung dabei zu sein (wie der BRV!).
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