Unser BR-Vorsitzender machte öffentlich Werbung für eine Personenwahl, schließt aber selber die Kandidatenliste vor Fristende, so dass ein Kollege, der sich noch aufstellen wollte von ihm selbst die Antwort bekam, er solle dann eine Liste einreichen.
Frage: Ist es rechtlich korrekt, die Sammelliste der Kandidaten vor Fristende zu schließen um eine Listenwahl hervor zu rufen?
Zu dem Ganzen kam noch hinzu, dass er die Kandidaten auf der Liste so platzierte, wie er sie später gerne im BR hätte.
P.S.: Nach Schließung der Liste ging er in den Urlaub und war nicht mehr erreichbar.